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eANV- Das elektronische Abfall-Nachweis-VerfahrenVeränderungen bei der Nachweisführung für gefährliche AbfälleDas elektronische Abfallnachweisverfahren bringt für die gesamte Entsorgungsbranche umfangreiche Neuerungen mit sich. So müssen seit dem 01. April 2010 Nachweise für gefährliche Abfälle elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden. Diese Regelungen sind gesetzlich verbindlich und betreffen alle heute in Papierform geführten Dokumente wie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Ausnahmen gibt es im Sammelverfahren z.B. bei Übernahmescheinen.
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