schließen [X]
|
Ansprechpartner in Ihrer Region Wir sind ganz in Ihrer Nähe, bundesweit. |
|
|
Ansprechpartner zu einem Thema |
|
|
Standorte in Deutschland |
|
|
Rohr- und Kanalservice |
|
|
Gelbe Säcke und Gelbe Tonne |

« zurück
|
|
eANV- Das elektronische Abfall-Nachweis-VerfahrenVeränderungen bei der Nachweisführung für gefährliche AbfälleDas elektronische Abfallnachweisverfahren bringt für die gesamte Entsorgungsbranche umfangreiche Neuerungen mit sich. So müssen ab dem 01. April 2010 Nachweise für gefährliche Abfälle elektronisch geführt, signiert, übermittelt und gespeichert werden. Diese Regelungen sind gesetzlich verbindlich und betreffen alle heute in Papierform geführten Dokumente wie Entsorgungsnachweise und Begleitscheine. Ausnahmen gibt es im Sammelverfahren z.B. bei Übernahmescheinen. Für Erzeuger und Beförderer von gefährlichen Abfällen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 01. Februar 2011, d. h. spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen ALLE Beteiligten die neuen Regelungen anwenden.
|
Wir sind ganz in Ihrer Nähe, bundesweit.
© Copyright 2010 Veolia Umweltservice GmbH. Alle Rechte vorbehalten.